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Entwicklungstendenzen ab 1961

Im Zuge der Neuen Ostpolitik der bundesdeutschen Regierungen seit 1966, die hauptsächlich von Willy Brandt (Außenminister 1966–1969 und Bundeskanzler 1969–1974) formuliert wurde, kam es beginnend mit dem Erfurter Gipfeltreffen 1970 zu einer Annäherung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik gab ihren Alleinvertretungsanspruch auf; die DDR erkannte an, dass die Deutschen ein Volk sind, das lediglich in zwei Staaten lebte. Daraufhin wurden 1973 beide deutsche Staaten Mitglieder der UNO.
Erich Honecker

Am 6. April 1968 gab es den ersten und einzigen Volksentscheid zur neuen „Sozialistischen“ Verfassung der DDR. Im Gegensatz zu den sonst üblichen Wahlausgängen erreichte hier sogar der Nein-Stimmen-Anteil fünf Prozent. Die markantesten Sätze in der neuen Verfassung waren, neben der Fixierung der Führungsrolle der SED, die Definition der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ und die Formulierung aktueller Ziele wie etwa die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen“ und die „Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“. Letzteres erzeugte in Moskau Argwohn und man begann dort daraufhin, Erich Honecker als Nachfolger von Walter Ulbricht zu favorisieren; auch durch Sätze wie vom „entwickelten Sozialismus in der DDR“ hatte Ulbricht Missfallen in Moskau ausgelöst. Die Möglichkeit eines solchen Volksentscheides, die bis dahin bestand, wurde mit dieser Verfassungsreform abgeschafft.

Am 3. Mai 1971 erklärte Ulbricht „aus gesundheitlichen Gründen“ den Rücktritt von all seinen Ämtern, bis auf das Amt des Staatsratsvorsitzenden, und wurde von Erich Honecker abgelöst. Vorausgegangen war ein interner Machtkampf mit Honecker, der von Moskau unterstützt wurde.[20] Ulbricht starb am 1. August 1973.

Am 7. Oktober 1974 kam es zu einer erneuten Verfassungsänderung. Alle Textpassagen zur Wiedervereinigung als Verfassungsziel wurden entfernt. Die Anbindung an die Sowjetunion deutlicher manifestiert; aus Ulbrichts Satz „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“. Außerdem wurde die Wahlperiode von vier auf fünf Jahre verlängert und die Befugnisse des Staatsrates so stark eingeschränkt, dass diesem Organ lediglich Repräsentationsrechte blieben.
Erich Honecker und weitere Mitglieder der Partei- und Staatsführung der DDR sowie Repräsentanten aus dem Ausland auf einer Ehrentribüne in der Berliner Karl-Marx-Allee anlässlich der Feierlichkeiten am 7. Oktober 1989, dem 40. Jahrestag der DDR

In den beiden Jahrzehnten bis 1989 blieb die DDR bedacht auf weitere Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik. Dennoch wurden zahlreiche Abkommen mit ihr geschlossen, die die Kontakte zwischen den Menschen erleichterten, obwohl Moskau diese eher misstrauisch wahrnahm.[21] Der DDR brachte ihre Sonderstellung im innerdeutschen Handel Vorteile und wichtige Devisen ein. Die von Honecker proklamierte „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ und ein großes Wohnungsbauprogramm sollte den Lebensstandard heben, blieb aber hinter den Erwartungen zurück und führte zu Verschuldung des Landes. In den Jahren ab 1980 wuchs das Zahlungsbilanzdefizit der DDR bis an kritische Grenzen. Die Rüstungsexporte an die Sowjetunion brachen ein, während diese deutlich höhere Rohstoffpreise verlangte. Nur die Bonner Kredite 1983 konnten eine drastische Wirtschaftskrise verhindern. Der Besuch Honeckers 1987 in Bonn war der Höhepunkt seiner internationalen Anerkennung, als bereits in der DDR die viel zu geringen Erhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen dazu führten, dass die Wirtschaft ins Stocken geriet, die Altstädte verfielen und die Umwelt verkam. Die Zahl der Ausreiseanträge wuchs an.
Politische Wende und Beitritt zur Bundesrepublik (1989/1990)

→ Hauptartikel: Wende (DDR)
Erster Parteitag der PDS Ende Februar 1990.
Parteivorsitzender Gregor Gysi (links) und der stellvertretende Vorsitzende Hans Modrow, Ministerpräsident der DDR und ehemaliges Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED
Die Alexanderplatz-Demonstration in Ost-Berlin am 4. November 1989

Im Sommer und Herbst 1989 flohen immer mehr Bürger der DDR über Ungarn, das am 2. Mai 1989 seine Grenze zu Österreich geöffnet hatte und ab dem 11. September 1989 auch DDR-Bürgern offiziell die Ausreise nach Österreich erlaubte, sowie über die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in ostmitteleuropäischen Staaten, vor allem in Prag. Da die DDR-Führung die Umgestaltungspolitik des sowjetischen Generalsekretärs Michail Gorbatschow nicht nachvollziehen wollte, destabilisierte sich die DDR zunehmend von innen heraus.

Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, die sich auch durch einen vom bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß im Jahr 1983 vermittelten Kredit aus der Bundesrepublik Deutschland nicht hatte aufhalten lassen, und die auf der sowjetischen Perestroika-Politik beruhenden, von Honecker aber enttäuschten Hoffnungen auf freiheitliche Veränderungen führten im Rahmen der Friedensgebete besonders der Evangelischen Kirche 1989 zu regelmäßigen Protestdemonstrationen. Diese weiteten sich vor allem in Leipzig, aber auch in anderen Städten, sehr schnell zu Großdemonstrationen aus, die friedlich blieben – anders als die Protestdemonstrationen wegen der erzwungenen Durchreise der Botschaftsflüchtlinge aus Prag und Warschau, die am Hauptbahnhof Dresden zu heftigen Ausschreitungen führten.

Am 18. Oktober 1989 musste Honecker unter dem Druck der öffentlichen Proteste zurücktreten, wie wenige Tage später die vollständige DDR-Regierung. Am 9. November wurde die Berliner Mauer geöffnet. Am 17. November wählte die Volkskammer Hans Modrow, bisheriger 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Dresden, zum neuen Vorsitzenden des Ministerrates. In dessen Regierungszeit wurden die Runden Tische zur zweiten, demokratischen Diskussionsebene. Die Montagsdemonstrationen der DDR-Bevölkerung und die Maueröffnung führten schließlich zum Zusammenbruch des SED-Regimes. Die unbewaffneten Montagsdemonstranten blieben friedlich, und die bewaffneten Organe der DDR, die vor allem 1989 noch mit Prügeleien und Verhaftungen auf die Demonstrationen reagiert hatten, verzichteten, wohl auch angesichts der zunehmenden Masse der Demonstranten, weitgehend auf die gewaltsame Auflösung der Versammlungen. Der bewusste Verzicht auf Gewalt wurde am deutlichsten bei der großen Leipziger Demonstration, in deren Vorfeld es dazu öffentliche Absprachen zwischen SED-Bezirksleitung und prominenten DDR-Bürgern (u. a. Kurt Masur) gab. Bei den ersten freien Wahlen zur Volkskammer am 18. März 1990 wurde die Allianz für Deutschland, ein Wahlbündnis aus CDU-Ost, DSU und DA, mit 48,15 Prozent der abgegebenen Stimmen Wahlsieger. Auf Basis des Einigungsvertrags trat die Deutsche Demokratische Republik am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 a.F. des Grundgesetzes bei.
Politik
Ehrentribüne zur Abnahme der Truppenparade der NVA zum 32. Jahrestag der DDR, 1981. Von links: Horst Sindermann, Willi Stoph, Erich Honecker, Heinz Hoffmann, Erich Mielke

→ Hauptartikel: Politisches System der DDR

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich dort, wo nicht anders vermerkt, auf den Zeitraum des „real existierenden Sozialismus“ in der DDR bis zur Wende 1989/90.
Verfassung

→ Hauptartikel: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik

Die DDR verstand sich selbst als sozialistischen Staat. Sowohl der Staatsaufbau als auch die Organisation von Parteien und Massenorganisationen folgten den Prinzipien des sogenannten Demokratischen Zentralismus. Die eigentliche Macht ging von der Kommunistischen Partei, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, und deren Gremien aus.

Dieser „Führungsanspruch“ der SED war seit 1968 wie folgt in Artikel 1 der Verfassung der DDR festgehalten:

(Text 1968): „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen.“

(Änderung 1974): „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.“

Palast der Republik, Sitz der Volkskammer

Der Ministerrat als Regierung der DDR war laut Verfassung das höchste exekutive Organ des Staates und wurde von der Volkskammer gewählt. Die Minister kamen aus den verschiedenen Parteien der Nationalen Front, jedoch konnten in der Praxis die entsprechenden Sekretäre und Abteilungsleiter im Zentralkomitee der SED den Ministern Anweisungen erteilen.

Der Staatsrat der DDR war – nach dem Tod des ersten und einzigen Präsidenten Wilhelm Pieck im September 1960 – als kollektives Präsidial-Gremium das Staatsoberhaupt der DDR. Erster Staatsratsvorsitzender wurde Walter Ulbricht. Den Staatsratsvorsitzenden stellte bis zur Wende immer die SED.

Die Behörden in der DDR wurden als Organe bezeichnet. Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen der Organe bestand kein Rechtsschutz, Bürger hatten die Möglichkeit, eine Eingabe (Petition) an Verwaltungen, beispielsweise den Rat der Stadt, Parteigliederungen, die Volkskammer oder auch den Staatsrat zu richten. Berechtigten Eingaben wurde gegebenenfalls entsprochen, allerdings willkürlich und für den Bürger in nicht nachvollziehbarer Weise. Der Obrigkeit unliebsame Eingaben, vor allem in Bezug auf Ausreiseanträge, konnten zu Repressalien zu Lasten des Bürgers führen.
Stürmung der Stasi-Zentrale im Januar 1990

Die entscheidenden Machtstrukturen in der DDR befanden sich auf verschiedenen Ebenen und Arbeitsbereichen innerhalb der SED. Die politische Entwicklung wurde durch das Sekretariat des Zentralkomitees der SED einerseits und dessen Politbüro andererseits bestimmt. Diesen standen zentralistische Strukturen zur Verfügung, die in allen Lebensbereichen präsent waren („Nomenklatura“), einschließlich eines umfangreichen Überwachungsapparats, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit. Printmedien, Hörfunk und Fernsehen wurden zensiert, politisch Andersdenkende litten unter Repressalien.

Zusätzlich erfolgte eine Politisierung der gesamten Gesellschaft. Mit der Ideologisierung und der damit verbundenen Zensur in Medien, Literatur und Kunst wurde gleichzeitig mit einer neuen Terminologie ein Feindbild propagiert, welches vor allem die Jugend verinnerlichen sollte.
Rechtssystem
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Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches waren in der DDR zunächst übernommen worden. 1976 wurde dieses durch das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt. Eigentums-, Patent- und Erbrecht waren eng begrenzt, das Vertragsrecht war der Planwirtschaft verpflichtet.

Auch die erste Verfassung aus dem Jahre 1949 enthielt noch bürgerlich demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung sowie Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit, föderaler Aufbau, Rechtsstaatlichkeit wie auch die Pressefreiheit und die Auswanderungsfreiheit wie auch eine Unabhängigkeit der Gerichte und Rechtspflege. Einzelne Elemente blieben auch in den späteren Verfassungen der DDR erhalten, wurden tatsächlich aber nicht oder nur stark eingeschränkt gewährt. Der wesentliche Aspekt war der in Artikel 1 festgeschriebene Führungsanspruch der SED, der erst 1989 abgeschafft wurde.

Die geringe Bindungswirkung der Verfassung und besonders die nicht unabhängige Judikative zeigte sich in Geheimverfahren wie u. a. den Waldheimer Prozessen sowie auch im Umgang mit föderalen Elementen. Die Eigenständigkeit der Länder wurde bereits in den 1950er-Jahren zugunsten des Demokratischen Zentralismus abgeschafft, was in der Verfassung aber erst 1968 beziehungsweise 1974 seinen Niederschlag fand. Neben ihrem vorherrschenden Einfluss auf Gerichte nutzte die SED interne Parteiverfahren (u. a. Paul Merker) zur Sanktionierung ihrer Mitglieder. Diese wurden nicht durch Gerichte sondern durch die Zentrale Parteikontrollkommission durchgeführt.

Da keine Verwaltungsgerichtsbarkeit existierte, waren Grundrechte nicht einklagbar – Rechtsschutz gegen staatliches Handeln wurde nicht gewährt. Das Planungsrecht war Ausfluss der parteikontrollierten Planwirtschaft, die Austragung von Konflikten verschiedener Gebietskörperschaften und Behörden, wie etwa bei Infrastrukturprojekten, im Umweltschutz und Denkmalrecht nicht vorgesehen beziehungsweise geregelt.

Die für einen Rechtsstaat unabdingbare Unabhängigkeit der Gerichte war ebenfalls nicht gegeben. Das Rechtswesen der DDR entsprach damit nicht rechtsstaatlichen Standards. Rechtsanwälte konnten ihre Tätigkeit in politisch relevanten Verfahren nicht unabhängig gemäß ihrer berufsrechtlichen Verpflichtungen ausüben, Akteneinsicht wurde nicht oder nur willkürlich gewährt, Mandantengespräche mitunter vereitelt oder nur überwacht zugelassen. Hiervon gab es jedoch Ausnahmen, wie der auch an West-Berliner Gerichten zugelassene Rechtsanwalt und als DDR-Unterhändler im Kalten Krieg tätige Rechtsanwalt Vogel.

Für die Rechtsprechung waren vor allem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung der DDR maßgeblich. Im Bereich des Strafrechts wurde von der DDR-Justiz zum Teil auf Basis vager und unbestimmter Tatbestände wie „Staatsfeindliche Hetze“, „Öffentliche Herabwürdigung“, „Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit“, „Rowdytum“, „Asoziales Verhalten“ oder „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ politisch unerwünschtes Verhalten kriminalisiert. Aufgrund ihrer offenen und unscharfen Formulierungen widersprachen diese Tatbestände insofern dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Hinzu kam eine extensive und kaum vorhersehbare Auslegung derartiger Tatbestände. Besonders in den ersten Jahren der DDR wurden vielfach wegen „Boykotthetze“ äußerst harte Strafen für objektiv harmlose Handlungen verhängt. Gerichte und die Staatsanwaltschaft waren in politisch bedeutsamen Verfahren aufgrund von konkreten Vorgaben von Seiten der SED mitunter faktisch gezwungen, entgegen der Rechtslage zu handeln.

Rechtliche Verpflichtungen der DDR gegenüber dem Ausland, wie etwa die im Rahmen der KSZE anerkannte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten wie auch die 1968 nachträglich in die DDR-Verfassung eingefügte Freiheit des religiösen Bekenntnisses verschafften Oppositionellen und Dissidenten einen gewissen Freiraum.

Wie in allen sozialistischen Staaten bildete sich in der DDR ein gesellschafts- und fachübergreifendes Arbeitsrecht heraus. Dies war grundsätzlich vonnöten, da ja gerade aus der Arbeiterbewegung heraus die Vermarktung der Arbeitskraft auf einem freien Arbeitsmarkt als Ausbeutung abgelehnt wurde.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Deutsche_Demokratische_Republik aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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