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Wirtschaftstheoretische Erklärungsansätze
Neoklassischer Erklärungsansatz
Gemäß neoklassischer Wirtschaftstheorie ist dauerhafte, unfreiwillige Arbeitslosigkeit in einer freien Gesellschaft nicht möglich. Real nicht zu leugnende Arbeitslosigkeit hat ihre Ursache daher in staatlichen Marktbeschränkungen. Diese steigern durch Zwangsabgaben für staatliche Arbeitslosenkassen, durch Mindestlöhne oder andere gesetzliche Vorschriften die Arbeitskosten und senken so die zahlungsbereite Nachfrage nach Arbeitskräften.
Da Arbeitslosigkeit gesamtwirtschaftlich letztlich ein Marktungleichgewicht darstellt, kann nach (neo)klassischer Ansicht dieses idealtypisch nur abgebaut werden, wenn es zu Preissenkungen auf dem Arbeitsmarkt kommt (sich also die Arbeitskosten reduzieren, d. h. Lohn, Lohnnebenkosten, Fixkosten, etc.) oder wenn sich das Arbeitskraftangebot verringert. Vergleiche man verschiedene Zukunftsszenarien, so habe ein Prozent weniger Lohn zwischen 0,5 und 2 Prozent mehr Beschäftigung zur Folge. Diesen Wert bezeichnet man als die Elastizität der Arbeitsnachfrage.
Beschäftigungsgruppe Elastizität der Arbeitsnachfrage
Verarbeitendes Gewerbe in Deutschland 0,96 [6]
Verarbeitendes Gewerbe in Großbritannien 1,85 [7]
Industrie in den USA 1,92 [8]
So erhöhten sich zum Beispiel die Industriearbeiterlöhne (reale Arbeitskosten je Stunde) von 1982 bis 2002 in den USA um 4 %, in den Niederlanden um 20 % und in Westdeutschland einschließlich Westberlin um 38 %. Entsprechend stieg das geleistete Arbeitsvolumen im gleichen Zeitraum in den USA um 36 % und in den Niederlanden um 24 %, während es in Westdeutschland nicht stieg. Hierbei sind jedoch die Auswirkungen des in den USA sehr hohen und in Deutschland recht niedrigen Bevölkerungswachstums nicht herausgerechnet. Auch die infolge der deutschen Einheit deutlich gestiegenen Lohnnebenkosten spielen eine Rolle.
Nach den klassischen und neoklassischen Theorien gilt der Preismechanismus als Ausgleich auch auf dem Arbeitsmarkt. Laut den Arbeitgeberverbänden, die dieser Theorie folgen, müsste bei einem Überangebot an Arbeitskräften der Lohn so lange sinken, bis die Nachfrage nach Arbeitskräften zugenommen hat, das heißt bis Angebot und Nachfrage übereinstimmen. Eine Überprüfung der These ist nur durch Vergleich von Lohnniveau und Arbeitslosigkeit im Binnenmarkt der EU (also den EU-Staaten ohne den Beitrittsländern) bei Eliminierung des Einflusses der Binnenkaufkraft und der Arbeitszeit möglich. Diese Zahlen sind dann allerdings noch vor dem Hintergrund der Migration zu bewerten (d. h. in den EU-Staaten, in denen das Lohnniveau niedrig ist besteht Abwanderung, was die Arbeitslosigkeit scheinbar senkt)
Allerdings werden aus angebotsorientierter Sicht nicht nur allein die Löhne bzw. die Lohnkosten für die Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht. Auch staatlichen Marktregulierungen sagt man nach, sie können einen Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt verhindern, indem sie z. B. das Entstehen neuer Unternehmen − etwa im Dienstleistungssektor − an Stelle schrumpfender Branchen, also den Strukturwandel behindern. Regulierungen auf dem Arbeitsmarkt können auch unmittelbar die Schaffung von Arbeitsplätzen behindern.
Lösungsansätze
Neoklassische Empfehlungen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sind:
* Abbau von Lohn-Rigiditäten (Notwendigkeit, vereinbarte Löhne zu zahlen) durch
* Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, die bei Schwierigkeiten des Unternehmens oder bei Wettbewerbsproblemen niedrigere Löhne als im Tarifvertrag vorgesehen erlauben. Verschiedene Tarifverträge der jüngsten Zeit enthalten solche Klauseln, die ein Teilabweichen vom Flächentarifvertrag erlauben.
* Abstandsgebot: Das Arbeitslosengeld soll so bemessen sein, dass sich die Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit lohnt.
* Flexibilität der Arbeitszeit: mit Verkürzungen bei schlechter und Verlängerungen bei guter Auftragslage. Dieses würde im Abschwung Entlassungen verhindern.
* Abbau von Arbeitsmarktregulierungen, z. B. ein abgeschwächter Kündigungsschutz und vereinfachte Möglichkeiten, befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
Keynesianischer Erklärungsansatz
Dagegen führt die keynesianische Wirtschaftstheorie die Arbeitslosigkeit bzw. einen Teil der Arbeitslosigkeit auf mangelnde Nachfrage (nach Gütern und Dienstleistungen) zurück. Als Begründung wird gesagt, dass die Löhne und Gehälter der Beschäftigten nicht nur als Kosten der Einzelunternehmer zu sehen sind sondern auch als Kaufkraft wirken. Damit ignoriert die keynesianischer Auffassung nicht die Einkommenshöhe als Wirkung auf die Kaufkraft. Darum weisen keynesianische Theoretiker (anders als die neoklassische Sichtweise) darauf hin, dass die Forderung nach geringeren Löhnen eine Reduzierung der realen Kaufkraft der Massenkaufkraft darstellt[9]. Deshalb bedürfte die Realisierung einer solchen Forderung eines Ausgleichs des Massenkaufkraftschwundes durch eine Zunahme des Konsums der privaten Haushalte der Unternehmer oder eine Ausweitung des Exports.
Die im Einzelfall zutreffende stillschweigende Annahme, dass die Gesamtnachfrage unverändert bleibt, ist nicht mehr gültig, wenn alle Arbeiter einen niedrigeren Lohn akzeptieren; denn dann sinkt als erstes die Lohn- und die Gehaltssumme und die Konsumgüternachfrage der Arbeitnehmerhaushalte dürfte (in einem ersten Schritt) zurückgehen. Allein die Senkung der Löhne ergibt also noch keine Neuanstellung. Je nach Reduktion des Preisniveaus und des Zinssatzes wird außerdem die Investitionsgüternachfrage beeinflusst. Auch eine Deflation ist bei einem Absinken des allgemeinen Preisniveaus nicht auszuschließen.
Daneben führen keynesianische Wirtschaftswissenschaftler eine Reihe weiterer Argumente an:
* Erfahrungsgemäß sind Löhne rigide, d. h. sie sinken bei Arbeitslosigkeit nicht. Eine Ursache dafür können Tarifverträge sein, die Mindeststandards definieren, die nicht unterschritten werden dürfen. Auch ohne solche Verträge dürften Arbeitnehmer einer Lohnkürzung großen Widerstand entgegensetzen.
* Der Lohn ist nicht nur ein Marktpreis, sondern er setzt auch Anreize. Es kann also aus Sicht der Arbeitgeber durchaus sinnvoll sein, einen Lohn zu zahlen, der über dem Gleichgewichtslohn liegt, da sie so ihre Angestellten zu höherer Leistung motivieren.
* Der Lohn stellt die materielle Lebensgrundlage der Arbeitnehmer dar. Sinkt der Lohn, so werden manche ihr Arbeitsangebot erhöhen, um keine Einkommenseinbuße zu erleiden, indem sie z. B. einen Zweitjob annehmen. Das höhere Angebot würde aber weitere Lohnkürzungen erfordern, damit der Arbeitsmarkt zum Gleichgewicht kommt.
* Der Arbeitsmarkt ist nicht homogen, sondern regional und sektoral segmentiert. Entsteht Arbeitslosigkeit z. B. nur in einer Region, so müssten dort die Löhne sinken, während sie in Regionen mit Vollbeschäftigung unverändert bleiben. Dann müsste eine Wanderung von Arbeitskräften in die Hochlohnregionen einsetzen, oder Unternehmen ihre Produktion in die Niedriglohnregion verlagern. Sind die Produktionsfaktoren aber immobil, beseitigen auch sinkende Löhne nicht die Arbeitslosigkeit.
* Der Arbeitsmarkt ist ein nachrangiger Markt. Arbeitskräfte dienen nicht wie ein normales Wirtschaftsgut zur unmittelbaren Befriedigung eines Bedürfnisses. Arbeit wird abgeleitet von der Gesamtnachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. (Siehe auch: Kaufkrafttheorie). Klassische Deutungen der Arbeitslosigkeit, die davon ausgehen, dass die Arbeitslosigkeit darauf zurückzuführen ist, dass die Grenzkosten des Faktors Arbeit höher der Grenznutzen sei, blenden die Güternachfrage dagegen vollkommen aus.
Die Gewerkschaften haben lange Zeit das Ziel verfolgt, auf dem Arbeitsmarkt den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage durch eine Umverteilung der vorhandenen Arbeit (mittels Arbeitszeitverkürzung, Förderung von Teilzeitarbeit etc.) zu erreichen. Auch die Politik versuchte in den 1990er Jahren, über Frühverrentung der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Allerdings wurden die frühverrenteten Arbeitnehmer teilweise nicht ersetzt, wodurch die Sozialversicherungen in eine problematische Situation gerieten.
Kritiker aus dem arbeitgebernahen Lager halten dieser Politik vor, dass sie Arbeit wie ein hedonistisches Gut behandeln, mit der Folge einer Aushöhlung der Arbeitsethik und der Arbeitsmotivation. Für die Arbeitsethik sei konstitutiv, dass ihr eine sinnvolle Aufgabe zugrunde liege und dass die Lösung dieser Aufgabe mit der Überwindung innerer wie äußerer Widerstände verbunden sei, sprich Anstrengung und Mühe koste. Erwerbsarbeit habe klassischerweise eine Berechtigung zum Konsum von Gütern verschafft. Wenn nun die Erwerbsarbeit selbst wie ein hedonistisches Gut behandelt werde, das folglich gerecht zu verteilen sei, dann könne der Erwerbstätige nicht mehr stolz auf seine Arbeitsleistung sein und daraus sein Selbstwertgefühl beziehen, sondern müsse nun umgekehrt für die Tatsache dankbar sein, dass er arbeiten darf. Bei einer Politik der Umverteilung der Arbeit würde darüber hinaus, so die Kritiker, die Arbeitszeit nicht davon abhängig gemacht, was einer zu lösenden Aufgabe und demjenigen, der sie zu lösen hat, entspricht, sondern starr eine niedrige Arbeitszeit durchgesetzt.
Arbeitslosigkeit entsteht durch einen Mangel (temporäre, konjunkturell usw.) an effektiver Nachfrage, weshalb z. B. der Keynesianismus eine antizyklische Fiskalpolitik zur Verhinderung temporären Nachfragemangels empfiehlt, während im Gegensatz dazu die Österreichische Schule die Nachfrage durch Steuersenkungen ankurbeln will. Verschiedentlich wird fehlende Nachfrage auch langfristig, z. B. aufgrund von Sättigung, für Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht. Allerdings lässt sich eine generelle, gesamtwirtschaftliche Sättigung nicht überzeugend begründen, weil ja gerade unfreiwillige Arbeitslosigkeit mit nicht befriedigten Konsumwünschen einhergeht, die dazu führt, dass das gesamtwirtschaftliche Produktionspotential nicht voll ausgelastet ist. Deswegen wird von einer Falle gesprochen, da einerseits die Bezieher hoher Einkommen ihren Konsum kaum steigern (d. h. erheblich sparen) und andererseits die Bezieher niedriger Einkommen ihre Konsumwünsche nicht befriedigen können (und sich deshalb oft verschulden)[9][10]